Rechtsanwalt für Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Dr. jur. Stephan Hase, LLM. Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Patent- und Gebrauchsmusterrecht.

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Das Patent- und Gebrauchsmusterrecht

„Stillstand ist Rückschritt“. Dieser betriebswirtschaftliche Grundsatz beschreibt die Notwendigkeit stetigen Fortschritts. Entwicklungen auf technischem Gebiet – Erfindungen – können monopolisiert, d.h. zur ausschließlichen eigenen Nutzung geschützt werden. Dazu dienen Patente und Gebrauchsmuster. Patente können weltweit in nahezu allen Ländern der Erde erworben werden. Sie haben eine Laufzeit von 20 Jahren ab Anmeldung und können in Form von Verfahrens-, Vorrichtungs- oder Verwendungspatenten geschützt werden. Sie werden im Erteilungsverfahren auf ihre Schutzfähigkeit hin geprüft (Neuheit, Erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit).

Gebrauchsmuster haben eine Laufzeit von maximal 10 Jahren und können nur national angemeldet werden. Ihre Schutzfähigkeit wird im Erteilungsverfahren nicht geprüft.

Ob sich der Einsatz der Kosten für ein Anmeldeverfahren lohnt, hängt von dem Nutzen der Erfindung für den Verbraucher und von der Marktlage (Nachfrage) ab. Ich helfe Ihnen gerne, hier eine solide Analyse vorzunehmen.
Die Ausarbeitung und Verhandlung von Lizenzverträgen gehört ebenso zu meinem Leistungsspektrum wie die Vertretung der Mandanten vor Gerichten und Behörden im Anmeldeverfahren oder in Verletzungs- und Nichtigkeitsprozessen.

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Dr. Stephan Hase
Rechtsanwalt
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