Rechtsanwalt für Urheberrecht

Dr. jur. Stephan Hase, LLM. Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Urheberrecht.

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Urheberrecht

Das Urheberrecht gehört nicht zum gewerblichen Rechtsschutz, weil es auch im nicht gewerblichen Bereich seine Wirkung entfaltet und in die Privatsphäre des Einzelnen eingreift. Urheber sind die Schöpfer persönlicher geistiger Leistungen auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu gehören Sprach- und Musikwerke, Werke der Tanzkunst, Werke der bildenden Künste und der Baukunst, Lichtbildwerke, Filmwerke, aber auch Computerprogramme und Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Besondere Bedeutung hat das Urheberrecht durch die elektronischen Medien und ihren Gebrauch und Missbrauch erfahren. Viele Menschen haben bereits Bekanntschaft mit dem Urheberrecht gemacht, weil sie – häufig ohne es zu wissen – unerlaubte downloads vorgenommen haben. Für Unternehmer stellen sich z.B. das Problem der Schutzfähigkeit und des Schutzes von eigenentwickelter Software und des Schutzes urheberrechtlich geschützter Werke vor Nachahmung.

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