Rechtsanwalt für Vertragsrecht
Dr. jur. Stephan Hase, LLM. Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Vertragsrecht
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Das Vertragsrecht
Verträge sind Gestaltungsmittel, um die unterschiedlichen Interessen verschiedener Beteiligter zu harmonisieren. Sich zu vertragen ist in aller Regel besser als sich zu streiten, denn:
„Auf hoher See und vor deutschen Gerichten sind wir alle in Gottes Hand“. Wer diesen etwas flapsigen Spruch hinterfragt, wird erkennen, dass häufig eine einvernehmliche Lösung einem gerichtlichen Verfahren mit ungewissem Ausgang vorzuziehen ist. Außerdem sind Rechtssicherheit und Rechtsfrieden wichtige Voraussetzungen, um im unternehmerischen wie im privaten Bereich in die Zukunft planen zu können.
Verträge müssen Vorsorge für alle Eventualitäten treffen und daher alle wichtigen Dinge wie Haupt- und Nebenpflichten der Parteien, Haftung, Risiken, Fürsorgepflichten und dergleichen regeln. Dabei sind viele gesetzliche Bestimmungen zu beachten, wobei Verträge mit grenzüberschreitendem Charakter durch zahlreiche internationale Vorschriften wie insbesondere EU-Richtlinien und –Verordnungen beeinflusst werden. Eine solche Materie gehört in Expertenhand.
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