Technologieberatung

Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Hase, LLM.

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Technologieberatung

„Alles Neue wird beargwöhnt und meistens bekämpft, und zwar einzig aus dem Grund, dass es neu ist“. Diese Textpassage aus dem Buch „About humane understanding“ des englischen Politphilosphen John Locke darf auch für die heutige Zeit Gültigkeit beanspruchen. Wenige, in der Regel große Unternehmen melden viele Schutzrechte an, beim Mittelstand nimmt dies schon deutlich ab, und kleine Unternehmen liegen bei der Innovation im Hintertreffen. „Zu teuer“, „unklare Erfolgsaussichten“ oder „Keine Zeit“ lautet häufig die Absage an Forschung und Entwicklung.

Hier setzt die Technologieberatung an, mit der das Konzept von der Ideenfindung bis hin zum fertigen Produkt verfolgt wird. Das Ziel ist die stete Weiterentwicklung der Produktpalette und der dazu gehörenden Fertigungsprozesse bis hin zur Schutzrechtsanmeldung, die dem Unternehmen dann das Nutzungsmonopol gewährt.

Zur Technologieberatung gehört auch das Schutzrechtsmanagement, also die Frage, wann, wo, wie und in welchem Umfang Schutzrechte angemeldet werden, ob Schutzrechte aufgegeben werden sollen und ob der Schutzbereich von gewerblichen Schutzrechten im Einklang steht mit der tatsächlichen Konfiguration von Produkten und/oder Prozessabläufen.

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