Verhandlung und Vertragsgestaltung

Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Hase, LLM.

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Verhandlung und Vertragsgestaltung

Verhandeln will gelernt sein. Um den Verhandlungspartner zu überzeugen, bedarf es wohl begründeter rationaler Argumente ebenso wie einer „psychologischen Kriegsführung“. Gemeint ist damit die stimulierende Einflussnahme auf das Unterbewusstsein des Verhandlungspartners, etwa durch eine beeindruckende Präsentation, die durch Charts mit leicht verständlichem, übersichtlichen Inhalt und einprägsamer Aufmachung in wohltuenden Farben unterstützt wird. Nicht zu unterschätzen sind der Verhandlungsort und seine Ausgestaltung.
Ein „Summary“, kurz gefasst mit wichtigen Fakten und Zahlen, ist für den Verhandlungserfolg äußerst förderlich.
Verhandlungen müssen gründlich vorbereitet und im Rahmen der Vertragsgestaltung ebenso gründlich nachbereitet werden.

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Rechtsanwalt Dr. Stephan Hase

Dr. Stephan Hase
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